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Über uns

Der Spitex-Verband Schaffhausen ist der Dachverband der 7 gemeinnützigen, lokalen und regionalen Spitex-Organisationen im Kanton Schaffhausen.

Begriff

Spitex steht für die spitalexterne Hilfe und Pflege zu Hause. Dank Spitex-Leistungen können Betroffene trotz persönlicher Einschränkungen zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben oder früher von einem stationären Aufenthalt nach Hause zurückkehren. Ziel der Spitex ist dabei, die Selbstständigkeit des Klienten/der Klientin zu erhalten und zu fördern. Dabei versuchen die Spitex-Mitarbeitenden, das private Umfeld der Betroffenen wenn immer möglich in die Hilfe und Pflege einzubeziehen (Spitex Verband Schweiz).

Dienstleistungen

Spitex bietet eine breite Palette von Dienstleistungen an. Zum Grundangebot gehören Kranken- und Gesundheitspflege, hauswirtschaftliche Unterstützung sowie Beratung und sozialbetreuerische Begleitung. Die weiteren Angebote sind je nach lokaler Spitex-Organisation verschieden; zum Teil werden sie ergänzend von Partnerorganisationen erbracht.

Angaben zu unseren Partnerorganisationen finden Sie unten, unter den Links

Kernleistungen:

  • Abklärungen, Beratungen, Koordination (kassenpflichtige Leistungen gemäss KVG)
  • Krankenpflege (kassenpflichtige Leistungen gemäss KVG), Körperpflege
  • Akut- und Übergangspflege (kassenpflichtige Leistungen gemäss KVG)
  • Beratung in Gesundheitsfragen, Prävention
  • Hauswirtschaft (Unterstützung im Haushalt), Betreuung, soziale Begleitung

Tarife 

Kassenpflichtige Leistungen

Kassenpflichtig sind gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) die ärztlich verordnete Pflege und die dafür nötige Bedarfsabklärung.
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung bezahlt gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV folgende Beiträge pro Stunde:
Grundpflege: Fr. 52.60
Untersuchungen und Behandlungen: Fr. 63.00
Abklärungen, Beratungen, Koordination: Fr. 76.90

Die Pflegebedürftigen bezahlen je nach Gemeinde eine Patientenbeteiligung von maximal Fr. 15.35 pro Tag; dies zusätzlich zum normalen Selbstbehalt und der Franchise.

Nicht-kassenpflichtige Leistungen

Nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung gedeckt sind unter anderem die hauswirtschaftlichen Leistungen und jene Pflegeleistungen, die nicht in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) aufgelistet sind. Diese Preise legt die Spitex-Organisation in Absprache mit den Gemeinden fest. Die Preise für nichtkassenpflichtige Leistungen können aus diesem Grund je nach Gemeinde und Spitex Organisation unterschiedlich sein.  Nichtkassenpflichtige Leistungen bezahlen die Klientinnen und Klienten grundsätzlich selber. Gewisse Bereiche können durch eine private Zusatzversicherung abgedeckt werden; wer keine Überraschungen erleben will, kontaktiert vorgängig seine Krankenversicherung.

Finanzierung 

Die dem Kunden resp. der Krankenkasse in Rechnung gestellten Tarife sind weder in der Krankenpflege noch im Bereich Hauswirtschaft kostendeckend. Die ungedeckten Kosten der Non-Profit-Spitex werden im Rahmen eines Leistungsvertrags von den Kantonen/Gemeinden finanziert.  Die Finanzierung der Spitex im Kanton Schaffhausen erfolg durch die Gemeinden, die Krankenversicherer, die Leistungsbezügerinnen und Leistungsbezüger, sowie durch Dritte.

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